Herzlich Willkommen
Die Anwaltskanzlei Wagner wurde im Jahr 1993 zunächst in Bürogemeinschaft in Düsseldorf durch Rechtsanwalt Wagner begründet. Im Jahr 2001 wurde der Sitz nach Meerbusch-Büderich verlegt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei konzentrieren ihre Tätigkeit auf die folgenden Rechtsgebiete, die mit von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehenen Fachanwaltschaften versehen sind.
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Der Anwalt
Hans Rainer Wagner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht
weiterer Schwerpunkt: Erbrecht
Rechtsgebiete
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und betrifft insbesondere die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft bestehenden Rechtsverhältnisse zwischen Personen. Ebenso ist hiervon das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft umfasst.
Seit dem Jahre 2008 wurden umfassende Gesetzesänderungen betreffend Ansprüche auf Getrenntlebens- und nachehelichen Unterhalt sowie auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich vorgenommen.
Die Scheidungsfolgen sind insbesondere hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung bestenfalls bereits bei Absicht einer Trennung zu berücksichtigen.
Eine Besprechung der Vorgehensweise bietet sich im Rahmen einer Erstberatung an.
Eine weiteres Gebiet aus dem täglichen Leben stellt das Mietrecht dar. Es unterteilt sich in die Vermietung von Wohnraum sowie die Vermietung von gewerblichen Objekten. Auch Vertragsverhältnisse betreffend Pacht und Leasing sind dem Mietrecht zuzuordnen. Viele Vermieter fragen sich, was sie tun können, dürfen und müssen, wenn der Mieter nicht zahlt. Ebenso sind im Fall von Eigenbedarf des Vermieters viele Fragen offen, die besprochen werden sollten.
Bei jeder Art der Kündigung müssen jedoch die formellen Anforderungen stets eingehalten werden, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden.
Probleme in Zusammenhang mit Mietverhältnissen entstehen zudem, wenn unklar ist, wen die Renovierungspflicht trifft. Zu unterscheiden sind hier einerseits Ansprüche wegen gewöhnlicher Abnutzung und andererseits wegen Verschlechterung der Mietsachte.
Selbst wenn das Verhältnis Vermieter – Mieter harmonisch ist, können Konflikte mittelbar durch Streitigkeiten einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) entstehen. Problempotenzial besteht hier bei der Frage nach den Rechten und Pflichten des WEG – Verwalters bzw. der übrigen Wohnungseigentümer.
Vermehrt häufen sich derzeit Unklarheiten z.B. hinsichtlich der Frage, wer die Kosten der Instandhaltung und Erneuerung der Fenster zu tragen hat.
Oftmals bleibt Wohnungseigentümern nur noch der Weg der Beschlussanfechtung im gerichtlichen Verfahren. Insbesondere sind die auch hierbei zu berücksichtigenden gesetzlichen Form- und Fristvorgaben nicht zu unterschätzen.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts beraten wir Sie bei der Unfallabwicklung. Wir machen Ihre Schadenersatzansprüche geltend. Hierzu gehört u.a. auch die Erstattung des immateriellen Schadens – in Form von Schmerzensgeld.
Die Anwaltskosten sind hier Bestandteil des zu regulierenden Schadens und von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Weiter bieten wir Ihnen unseren Beistand im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts an. Zu Letzterem gehören insbesondere oft vorkommende Vorwürfe der Unfallflucht sowie von Alkoholdelikten.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere zu den Themen Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Im Erbrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Wagner beispielsweise bei der Erstellung Ihres Testamentes, bei der Nachlassabwicklung und bei Erbstreitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.
Kontakt
Meerbusch-Büderich
Kanzlei Wagner
Dorfstraße 26
40667 Meerbusch
Werktags ab 8:30 Uhr